Statusausdruck Registrierkasse

Kasse anmelden bei der Finanzverwaltung

Seit 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet und bei der Finanzverwaltung gemeldet werden. Diese Anmeldung muss bis spätestens 31. Juli 2025 erfolgt sein. Das gilt auch für EU-Taxameter (Taxi) und Wegstreckenzähler (Mietwagen). Auf Wunsch übernehmen die komplette Anmeldung für Sie, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Sie können im Webportal auf ELSTER alle relevanten Daten selbst eingeben. Alle Relevanten Daten haben wir Ihnen bei der Installation der TSE zukommen lassen.

TSE-Meldung einfach gemacht

Wir übernehmen die Erst- und jede Folgemeldung für Sie. Außerdem kümmern wir uns um die Datenhaltung und revisionssichere Dokumentation. Alle Meldungen müssen als Bruttomeldungen erfolgen. Gibt es Änderungen in einer Filiale muss der aktuelle Zustand mit allen bestehenden Kassen neu gemeldet werden.

Wir übernehmen auch die Anmeldung von TSE, EU-Taxametern sowie Wegstreckenzählern die nicht von uns installiert wurden. In diesem Fall ist ein physischer Zugriff auf die TSE nötig. Dafür entstehen zusätzliche Kosten. Bei Neukunden ist die Zusendung des Gewerbescheines hilfreich. Diesen Senden sie am besten an tse@zerbst-kassen.de oder per Fax an 03643 886699 oder werfen Ihn in unseren Briefkasten.

So funktioniert die Anmeldung:

  1. Kontakt aufnehmen: Füllen Sie unser einfaches Anmeldeformular aus.
  2. Datenüberprüfung: Wir prüfen Ihre Kassendaten und senden Ihnen eine PDF zur Kontrolle.
  3. Sie prüfen die Daten und geben sie zur Anmeldung frei.
  4. Wir stellen die Rechnung und warten auf deren Ausgleich.
  5. Anmeldung bei der Finanzverwaltung: Wir melden Ihre Kasse schnell und korrekt an.
  6. Bestätigung: Sie erhalten eine Bestätigung der Anmeldung, die Sie sicher aufbewahren können.

Kosten

Das Enddatum für die Erstmeldung ist der 31. Juli 2025. Erwartbar wird sich das Thema bis zu diesem Zeitpunkt zuspitzen und Ressourcen binden. Die Anmeldekosten sind daher zeitlich gestaffelt. Die Kosten setzen sich zusammen aus einem Betrag 100,- EUR je Filiale und einem Betrag von 40,- EUR je Kasse. Ausschlaggebend für den Rabatt ist das Datum der Datenfreigabe.

  1. März 2025;     40% Rabatt auf (100,- EUR)
  2. April 2025;     30% Rabatt auf (100,- EUR)
  3. Mai 2025;       20% Rabatt auf (100,- EUR)
  4. Juni 2025;       10% Rabatt auf (100,- EUR)
  5. Juli 2025;        ab 1. Juli verfallen alle Rabatte