Für einen rechtssicheren Verkauf bedarf es einer beidseitigen Willenserklärung. Der Laden nennt den Preis und man antwortet konkludent indem man das Geld übergibt.
Ist man mit dem genannten Preis nicht einverstanden oder hat womöglich kein Geld dabei, kommt keine beidseitige Willenserklärung zustande und der Kauf wird vollständig (Bonstorno) oder teilweise (Sofortstorno) abgebrochen.
Storno entspricht also dem herunternehmen der Waren vom Laufband der Kasse. Die Dokumentation eines nicht stattgefundenen Geschäftsvorganges ist nicht erforderlich.
Hat der Kunde die Ware nun bereits bezahlt und eingepackt und entschließt sich nun zu einer Rückgabe (Retour) wird damit ein neuer (besonderer) Verkaufsvorgang gestartet. Jetzt verkauft der Kunde dem Laden eine Ware.
In der Realität handelt es sich bei einer Rückgabe meist um einen Verkaufsvorgang der fälschlich abgerechnet wurde. Für ein Storno ist es aber schon zu spät.
Der Vorgang Retour ist meist an erhöhte Rechte gebunden. Die typische Fehlermeldung lautet E019_Manager. Hat man sich die nötigen Rechte verschafft, tippt man auf die Taste Retour und verwendet Sie als Vorschalttaste ähnlich wie die Minustaste am Taschenrechner.
Nach der Einleitung des Vorgangs mit Retour wird die erste Position genau wie beim ursprünglichen Verkauf gebucht. Für weitere Positionen wiederholt sich der Vorgang incl. Retour-Taste. Nach der Eingabe aller Positionen empfiehlt es sich die Taste ZWS (Zwischensumme) zu betätigen. Hat alles geklappt, wird nun die Fehlsumme mit einem vorangestellten Minuszeichen sichtbar. Ist dies nicht der Fall, sollte man den Vorgang mit Bon-Storno eliminieren und neu beginnen.
Eine Retour ist ein eigenständiger Geschäftsvorfall. Es empfiehlt sich den Beleg zum Tagesabschluss beizufügen. Ggf. sind erklärende Worte hilfreich.