Storno und Retour

Für einen rechtssicheren Verkauf bedarf es einer beidseitigen Willenserklärung. Im Markt nennt die Verkäuferin den Preis und man antwortet konkludent indem man das Geld übergibt. Ist man mit dem genannten Preis nicht einverstanden oder hat womöglich kein Geld dabei, kommt eine beidseitige Willenserklärung nicht zustande und der Kauf wird vollständig (Bonstorno) oder teilweise (Sofortstorno) abgebrochen. […]

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