Leere TSE Boxen

TSE Nachrüstung abgeschlossen

Ursprünglich galt laut §146a Abs. 1 der Abgabenordnung die Pflicht zum Einbau der der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis zum 01.01.2020. Zu diesem Zeitpunkt war aber noch gar kein zugelassenes System verfügbar. Daher wurde durch das Bundesfinanzministerium bereits Anfang November 2019 die Einbaufrist auf den 30.09.2020 verschoben. Fast alle Bundesländer haben sich entschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen […]

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