TSE Meldung Anfang 2025

Die technische Meldung von Registrierkassen beim Finanzamt und der dabei verwendeten Technischen-Sicherheits-Einrichtung (TSE) muss bis spätestens Ende Juli 2025 erfolgen!

Mit dem Schreiben 2024/0511821 vom 28. Juni 2024 fordert das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Finanzbehörden der Länder auf, die Meldepflicht gemäß §146a Abs. 4 AO ab 1. Januar umzusetzen.

Die Meldung kann über die ERiC-Schnittstelle oder „Mein ELSTER“ erfolgen.

Wir arbeiten an einem Tool, mit dessen Hilfe ein XML-File erzeugt wird, dass per Datentransfer von Ihnen oder Ihrem Steuerberater zu ELSTER übermittelt werden kann.

Updates und Rahmenbedingungen finden Sie künftig an dieser Stelle.