Erinnern Sie sich noch an das Chaos der letzten Steueränderungen? Sturm klingelnde Telefone, panische Kunden und die ständige Unsicherheit. Genau dieses Gefühl beschleicht viele Gastronomen und uns als Kassenhändler erneut, wenn es um die Mehrwertsteuer geht. Das Thema ist komplex: Zwar hält die Bundesregierung an ihrem Plan fest, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 % zu senken, doch ein finales Gesetz lässt auf sich warten.[1][2]
Was bedeutet das für Sie? Handelt es sich um eine beschlossene Sache oder verfrühte Panik? Wir bringen Licht ins Dunkel.
Der aktuelle Stand: Kein Gerücht, sondern politischer Wille
Die gute Nachricht vorweg: Die geplante Senkung ist kein Hoax. Sie ist fest im Koalitionsvertrag verankert und wurde von der Bundesregierung mehrfach bestätigt.[1][3][4] Im September 2025 hat das Bundeskabinett sogar einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, um die Gastronomiebranche zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen zum Außer-Haus-Verkauf zu beseitigen.[5][6][7]
Allerdings gibt es auch politischen Gegenwind. So hinterfragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage die Hintergründe und die Finanzierbarkeit der Steuersenkung.[8][9][10] Diese Diskussionen zeigen: Auch wenn der Wille zur Entlastung da ist, sind letzte Hürden im Gesetzgebungsprozess noch nicht genommen.
Für uns als Kassenhändler bedeutet dies: Wir bereiten uns auf den „Ernstfall“ vor, damit Sie pünktlich zum Jahreswechsel startklar sind. Denn eins ist sicher: Wenn die Änderung kommt, müssen die Kassensysteme sofort korrekt umgestellt sein.
Ihre Kasse muss fit für 2026 sein: Das kommt auf Sie zu
Neben den allgemeinen unternehmerischen Aufgaben wie der Preisanpassung und der Abstimmung mit Ihrer Buchhaltung, steht die technische Umstellung der Kasse im Mittelpunkt. Hier wird es für uns als Dienstleister knifflig, denn die Zeit drängt und die meisten Systeme erfordern einen Vor-Ort-Einsatz.
Die Umstellung an Ihrem Kassensystem umfasst (vereinfacht dargestellt) mehrere Schritte:
Tagesende-Bericht (Z-Abschlag): Vor jeglicher Änderung ist ein sauberer Tagesabschluss für die zeitliche Trennung unerlässlich.
Anpassung der Warengruppen: Die Steuersätze für alle Speisen, die vor Ort verzehrt werden, müssen von 19 % auf 7 % geändert werden.
Systemoptionen anpassen: Je nach System sind weitere Konfigurationen notwendig, um die neuen Steuersätze korrekt zu verarbeiten.
„Außer-Haus“-Taste überarbeiten: Diese Funktion wird für Speisen überflüssig. Wir können sie entweder entfernen oder für Sie zu einer „Direktverkauf“-Taste umprogrammieren.
Firmware-Update: Wenn wir schon einmal bei Ihnen sind, spielen wir auch gleich die neueste Firmware auf, um die Stabilität und Sicherheit Ihres Systems zu gewährleisten.
Handlungsempfehlungen für Gastronomen – Gemeinsam durch die Umstellung!
Aus der Erfahrung vergangener Steueränderungen wissen wir: Der Jahreswechsel wird sportlich. Damit wir alle den Überblick behalten und Ihre Kasse pünktlich umgestellt ist, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe:
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin: Warten Sie nicht bis Dezember! Sichern Sie sich frühzeitig einen Termin für die Umstellung. Das gibt uns Planungssicherheit und Ihnen einen reibungslosen Übergang.
Bereiten Sie sich vor: Halten Sie Ihre Artikel- und Warengruppenlisten bereit, um die Umstellung zu beschleunigen.
Haben Sie Geduld: Wir geben unser Bestes, können uns aber nicht zerteilen. Mit guter Planung meistern wir diese Herausforderung gemeinsam!
Die Umsatzsteuersenkung ist eine große Chance für die Gastronomie. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die technische Umsetzung nicht zur Belastung wird.
Melden Sie sich am besten noch heute per Mail, um Ihren Termin zu koordinieren. Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:
Um welche Firma handelt es sich? (Kundennummer?)
Welche Zeitfenster sind für die Umstellung bei Ihnen günstig, welche ungünstig? (Letzte Öffnung 2025, Erste Öffnung 2026?)
Bei der Detailplanung erhalten Sie von uns einen festen Zwei-Stunden-Slot für den Technikerbesuch.

