Für die Gastronomie wird die Umsatzsteuer auf Speisen ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 31.12.2022 auf 7% gesenkt.
Für diesen Zeitraum muss die Berechnung der Umsatzsteuer in Ihrer Kasse angepasst werden. Denn der Grundsatz lautet, die Steuer die man auf seinen Belegen ausweist, muss man auch abführen.
Das bedeutet, diese beschlossene Erleichterung können Sie erst ab Programmänderung an Ihrer Kasse auch wirklich nutzen.