Durch das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.06.2020 wurde der Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (unter Ausnahme der Abgabe von Getränken) vom 01.07.2020 befristet bis zum 30.6.2021 von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt. Diese Befristung wurde mehrfach verlängert. Zuletzt bis zum 31.12.2023.
Es ist wahrscheinlich, dass es KEINE weitere Verlängerung geben wird. Ab dem 01.01.2024 muss der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder auf 19% angehoben werden. Das darf auch schon früher erfolgen.
UPDATE: Eine nochmalige Verlängerung der Sonderbesteuerung ist am 16. und 17.11. Thema im Haushaltsausschuss. Sie müsste dann noch durch Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.