verschiedene TSE

TSE-Kasse anmelden gemäß §146a Abs.4 AO

Seit 2020 werden fleißig die Technischen Sicherheits-Einrichtungen (TSE) in die Kassen verbaut. Grundlage ist §146a der Abgabenordnung. Dort wird im Absatz 4 auch die Anmeldung beim Finanzamt geregelt. Diese Anmeldung war lange ausgesetzt und wurde nun reaktiviert

Als Meldezeitraum ist der 1. Januar – 31. Juli 2025 vorgesehen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2024-06-28-mitteilungsverpflichtung-nach-AO.pdf

Die Meldung kann auf drei verschiedenen Wegen erfolgen. Per Webformular auf der ELSTER-Seite. Über die Datenschnittstelle Ihres Buchhaltungsprogramms oder über ein XML-File dass per Dateiupload zu ELSTER übertragen wird.

Wir haben Ihnen alle – laut Abgabenordnung – nötigen Daten nach dem Einbau zur Verfügung gestellt. Sie können Diese Meldung also selbst umsetzen.

Alternativ können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Geräte beauftragen.