Seit 2020 werden fleißig die Technischen Sicherheits-Einrichtungen (TSE) in die Kassen verbaut. Grundlage ist §146a der Abgabenordnung. Dort wird im Absatz 4 auch die Anmeldung beim Finanzamt geregelt. Diese Anmeldung war lange ausgesetzt und wurde nun reaktiviert
Als Meldezeitraum ist der 1. Januar – 31. Juli 2025 vorgesehen.
Die Meldung kann auf drei verschiedenen Wegen erfolgen. Per Webformular auf der ELSTER-Seite. Über die Datenschnittstelle Ihres Buchhaltungsprogramms oder über ein XML-File dass per Dateiupload zu ELSTER übertragen wird.
Wir haben Ihnen alle – laut Abgabenordnung – nötigen Daten nach dem Einbau zur Verfügung gestellt. Sie können Diese Meldung also selbst umsetzen.
Alternativ können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Geräte beauftragen.