TSE-Kasse anmelden gemäß §146a Abs.4 AO

Seit 2020 werden fleißig die Technischen Sicherheits-Einrichtungen (TSE) in die Kassen verbaut. Grundlage ist §146a der Abgabenordnung. Dort wird im Absatz 4 auch die Anmeldung beim Finanzamt geregelt. Diese Anmeldung ist aktuell noch bis zum Widerruf ausgesetzt.

Es pfeifen die Spatzen von den Dächern, dass dieser Widerruf mit Beginn des neuen Jahres erfolgen wird. Als Meldezeitraum ist der 01.01. – 31.07. 2025 vorgesehen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2024-06-28-mitteilungsverpflichtung-nach-AO.pdf

Die Meldung kann auf drei verschiedenen Wegen erfolgen. Per Webformular auf der ELSTER-Seite. Über die Datenschnittstelle Ihres Buchhaltungsprogramms oder über ein XML-File dass per Dateiupload zu ELSTER übertragen wird.

Wir haben Ihnen alle – laut Abgabenordnung – nötigen Daten nach dem Einbau zur Verfügung gestellt. Sie können Diese Meldung also selbst umsetzen.

Alternativ bieten wir Ihnen ab März 2025 die Erstellung des XML-Files für den Dateiupload an. Wenn Sie uns damit beauftragen möchten, benötigen wir Ihre Mailadresse und Ihren Gewerbeschein (gerne auch Digital). Wir bieten diese Dienstleistung auch für Kassenbetreiber an, deren TSE wir nicht verbaut haben. In diesem Fall benötigen wir Zugriff auf die Kasse.

Die Kosten belaufen sich auf einen Sockelbetrag von: X und einen Betrag Y je Kasse.

Um den Vorgang zu entzerren wird es mehrere Umsetzungszeiträume geben:

  1. März/April 2025; 10% Rabatt auf X; Dauer: 10 Werktage
  2. Mai/Juni 2025; Dauer: 7 Werktage
  3. Juli 2025; 20% Aufschlag auf X; Dauer: 4 Werktage
  4. Rückwirkende Meldung; 50% Aufschlag auf X; Dauer: 2 Werktage

X = XX,- EUR; Y= YY,- EUR